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AGB Allgemeine Auftragsbedingungen

 

Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und Ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der Auftraggeber muss dem Übersetzer den Verwendungszweck der Übersetzung nennen und darf die Übersetzung nur zu dem vorgesehenen Zweck verwenden.

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

 

Mängelbeseitigung

Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

Haftung

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist generell auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt, außer es handelt sich um typische, vorhersehbare Folgen der Vertragsverletzung: die Möglichkeit des Eintritts einer solchen Haftung ist dem Übersetzer schriftlich anzuzeigen und die Haftung gilt nur bis zum vertraglich festgelegten Höchstbetrag.

 

Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

Vergütung

Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

Der Übersetzer hat, neben dem vereinbarten Honorar, Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

Der Preis für die Übersetzung kann zwischen Auftraggeber und Übersetzer auf Zeilen-, Wort- oder Zeitbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Die Basis für die Berechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, der Zieltext. Der Preis für zusätzliche Leistungen, wie z. B. die Erarbeitung von Terminologie für den Auftraggeber, Änderung der Formatierung, graphische Gestaltung, typographische Bearbeitung, oder die Prüfung durch Dritte, ist gesondert zu vereinbaren.

 

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

 

Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Stralsund, 1. Mai 2004